Unaufmerksamkeit respektive Ablenkung stellt in der polizeilichen Unfallstatistik 2018 der Polizei Basel-Landschaft eine der häufigsten Unfallursachen dar. Aus diesem Grund lanciert die Polizei Basel-Landschaft nun eine Kampagne zu diesem wichtigen Thema.
Verschiedene Studien zeigen, dass die Fahrleistung von Autofahrenden bei der Benutzung von elektronischen Geräten wie Handys oder Navigationsgeräten während der Fahrt markant beeinträchtigt wird. Vor allem die Reaktionszeit verschlechtert sich massiv und erreicht Werte wie bei einem Blutalkoholgehalt von 0,8 Promille oder sogar mehr (Studie Transport Research Laboratory TRL in Berkshire, GB 2002). Der Mensch ist nicht in der Lage, sich auf mehrere Sachen gleichzeitig zu konzentrieren. Am Bremsweg lässt sich eindrücklich aufzeigen, wie verheerend sich Ablenkung auswirkt. Durchschnittliche Fahrzeuglenker haben eine Reaktionszeit von ungefähr einer Sekunde. Demgegenüber hat ein telefonierender Lenker eine rund doppelt so lange Reaktionszeit. Das bedeutet bei einer Geschwindigkeit von 50 km/h (14 m/s), dass die telefonierende Person erst zu bremsen anfängt, wenn der aufmerksame Lenker bereits stillsteht. Somit verlängert sich der Bremsweg um rund 14 Meter.
Doch was ist nun erlaubt oder konkret verboten?
Verboten sind beispielsweise und keineswegs abschliessend neben dem klassischen Telefonieren folgende Verhaltensweisen:
- Während längerer Zeit auf die Nebenfahrbahn zu schauen (Bundesgerichtsurteil 6B_1157/2016)
- Den Blick während rund sieben Sekunden auf ein A4-Blatt zu richten (Bundesgerichtsurteil 1C_422/2016)
- Das Mobiltelefon zwischen Kopf und Schulter einzuklemmen (BGE 120 IV 63)
- Das Schreiben einer SMS (Bundesgerichtsurteil 6B_666/2009)
Zulässig sind gemäss dem Bundesgericht Verrichtungen, welche nur sehr kurz dauern und bei denen weder der Blick vom Verkehr abgewendet werden muss, noch die Körperhaltung verändert wird (Bundesgerichtsurteil 1C_422/2016, E 3.2).
Merke: Die grösste Gefahr beim Telefonieren ist v.a. die gedankliche Ablenkung. Und diese hängt mehr vom Inhalt des Gesprächs ab als von der Art, wie man telefoniert. Dies lässt sich auch aus dem Strassenverkehrsgesetz (SVG) Artikel 31 und der Verkehrsregelverordnung (VRV) Artikel 3 ableiten.
Eine Missachtung kann zu empfindlichen Geldstrafen und/oder einem mehrmonatigen Entzug des Führerausweises führen. Darum gilt: Lenken statt ablenken.
Maj Stephanie Eymann,
Chefin Verkehrspolizei