Viel Arbeit für die Staatsanwaltschaft

    Zahlen 2018: Weniger Personal erledigt mehr Fälle

    Nach eigenen Worten blickt die Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft auf ein erfolgreiches Geschäftsjahr 2017 zurück. 85 % der im Berichtjahr eingegangenen Verfahren konnten innerhalb eines Jahres erledigt werden. Die Falleingänge nahmen um 549 zu. 29’659 Fälle wurden erledigt, was einem Rückgang von 3.4 % oder 1’038 Fällen entspricht. Werden auch Rechtshilfen, Abtretungen an andere Kantone und weitere Erledigungen berücksichtigt ergibt dies ein Tagespensum von 125 Fällen.

    (Bilder: © Beat Eglin www.presstime.ch) Regierungsrat Isaac Reber

    Die Staatsanwaltschaft gehört zur Sicherheitsdirektion unseres Kantons unter der Führung von Isaac Reber. Der Regierungsrat stellte seinen Juristen ein gutes Zeugnis aus. Er betonte, dass seit der Reorganisation vor sieben Jahren noch effizienter gearbeitet werde. Alte Fälle können kontinuierlich abgebaut und neue zeitnaher erledigt werden. Aber auch die Anforderungen nehmen laufend zu. Neu wurde die obligatorische Landesverweisung eingeführt, was einen Zusatzaufwand durch Rechtsmittel und entsprechende Verfahrensschritte mit sich bringt.

    Kritik nach Bern
    Ein ganz wichtiger Aspekt für Reber ist die Tatsache, dass nicht alle Streitereien vor dem Gericht enden müssen. Es ist wenig bekannt, dass die Staatsanwaltschaft mit der neuen Strafprozessordnung von 2011 auch die Möglichkeit «Schlichten statt richten» hat. Bei Antragsdelikten wie Nachbarschaftskonflikten, Ehrverletzungsdelikten, Drohungen, Beschimpfungen etc. können die Parteien zu einer Vergleichsverhandlung unter der Leitung eines spezialisierten Moderators eingeladen werden. «Me muess halt reede mitenand ist viel einfacher, wenn die Emotionen hochgegangen sind und eine neutral vermittelnde Person ein Gespräch leitet», meinte Reber. Dieses Angebot besteht seit 2016 und die Zahlen steigen erfreulich an. Zwei Drittel solcher Verhandlungen können tatsächlich mit einem Kompromiss und einer gütlichen Einigung erledigt werden. Natürlich bleibt Rebers Seitenhieb nach Bundes-Bern auch diesmal nicht aus – und zwar zu Recht. Die Landesregierung hat immer noch viel zu wenig Gehör und Verständnis für gemeinsame Anliegen von Staatsanwaltschaft, Polizei und kantonalen Sicherheits- und Justizdirektionen. Die unverhältnismässig ausgebauten Mitwirkungsrechte während Strafuntersuchungen führen das System nämlich ad absurdum. Werden Straftäter in der Untersuchungshaft noch getrennt inhaftiert, um Absprachen zu verhindern, haben sie bei den späteren Einvernahmen das Recht, dabei zu sein und mitzuhören. Dann wird noch gefordert, die Verfahren kurz zu halten und nicht in die Länge zu ziehen. Eine Patentlösung wird aber nicht mitgeliefert. Wenn mehrere Delinquenten ihre Dolmetscher und Verteidiger aufbieten und nicht alle die gleiche Sprache sprechen ist es schon ein gewaltiges Vorhaben, alle Beteiligten zu koordinieren und an den gleichen Tisch zu bringen. Verzögerungen sind so vorprogrammiert und nicht zu verhindern. Reber betont, aus diesen Gründen und zur Beseitigung der diversen Mängel an der laufenden Standesinitiative zur Verbesserung der Strafprozessordnung festzuhalten.

    Angela Weirich, Erste Staatsanwältin

    Neues Sanktionenrecht
    Seit Jahresbeginn ist das neue Sanktionenrecht in Kraft, das einige wesentliche Änderungen mit sich bringt. Bisher konnte man sich bei etlichen Strafen mit Geld «freikaufen». Neu sind nur noch Geldstrafen bis maximal 180 Tagessätze statt wie bisher 360 möglich. Sie haben aber immer noch Vorrang und können bedingt ausgesprochen werden.

    Kurze Freiheitsstrafen sind möglich, um Täter von der Begehung weiterer Verbrechen abzuhalten oder wenn Geldstrafen voraussichtlich nicht vollzogen werden können. Die Mindestdauer beträgt drei Tage. Gemeinnützige Arbeit fällt als Sanktion weg und ist nur noch eine Vollzugsform.

    Thomas Lyssy, Leiter der Fachstelle Vergleichsverhandlungen

    Zahlen 2017
    64 % der Mitarbeitenden sind weiblich. 35 % arbeiten Teilzeit. 60 % des Personals arbeitet über 10 Jahre bei der Staatsanwaltschaft. Im vergangenen Jahr wurden 4’100 Einvernahmen gemacht. Dabei wurden 1’400 Dolmetscher eingesetzt. An jedem zweiten Tag konnte ein Fall als erledigt zu den Akten gelegt werden. Die Vorgabe einer Erledigungsrate von 60 % innert 12 Monaten bei einer bekannten Täterschaft wurde mit 85.6 % deutlich übertroffen. 70 % von 113 Vergleichsverhandlungen konnten einvernehmlich und kostensparend erledigt werden. 44 obligatorische und 8 nichtobligatorische Landesverweisungen wurden beantragt. Es sind 9’395 neue Vergehen und Verbrechen eingegangen und 30’130 Übertretungen, was ein Total von 39’525 ergibt.

    Beat Eglin

    Vorheriger ArtikelLenzburgiade – Klassik und Folk International
    Nächster ArtikelDas «Basler Dilemma» Kaufkraft versus «frei verfügbares Einkommen» pro Haushalt